Allgemeine Geschäftsbedingungen - HRG Hanseatische Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

HRG Hanseatische Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Rechtsanwaltskanzlei
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Allgemeine Geschäftsbedingungen

 
MANDATSVEREINBARUNG
 
zwischen
 
Mandanten
(nachfolgend auch als "Auftraggeber" bezeichnet)
 
und
 
HRG Hanseatische Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Rahlstedter Bahnhofstr. 12, 22143 Hamburg

Allgemeine Vertragsbedingungen für Mandanten und sonstige Kunden der Rechtsanwaltskanzlei

1.              Präambel
Zum besseren Verständnis unseres Dienstleistungsangebots für den Auftraggeber und für eine professionelle beiderseitige Vertragsdurchführung haben wir die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) entwickelt. Für Fragen zu den einzelnen Regelungen stehen wir jederzeit gerne zur Verfügung.

Vertragsabschluss: Ihr Vertragspartner für alle Rechtsberatungen und gerichtlichen sowie außergerichtlichen Rechtsvertretungen ist die

HRG Hanseatische Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Geschäftsführer RA Olaf Lange
Rahlstedter Bahnhofstr. 12
22143 Hamburg

Tel.: +49 (0)40/ 250 68 42
www.H - RG.com (ohne Leerzeichen)

nachfolgend auch "Rechtsanwaltskanzlei", "wir" oder "Auftragnehmer" genannt.

2.              Geltung der Bedingungen
Die Geschäftsbedingungen von Rechtsanwaltskanzlei gelten ausschließlich. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Vertragspartners oder Dritter sind nur gültig, wenn diese ausdrücklich und schriftlich vereinbart werden.

Sofern der Vertragspartner nicht mit den allgemeinen Geschäftsbedingungen von der Rechtsanwaltskanzlei einverstanden ist, muß er unverzüglich schriftlich darauf hinweisen. Für diesen Fall behalten wir uns vor, die Dienstleistung nicht zu erbringen bzw. das Mandat niederzulegen. Einem Hinweis des Mandanten auf eigene Geschäftsbedingungen des Vertragspartners widersprechen wir hiermit ausdrücklich.

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.

3.              Vertragsabschluß
Auf unseren Internetseiten, in Prospekten, Anzeigen usw. enthaltene Angebote sind – auch bezüglich der Preisangaben – freibleibend und unverbindlich. An speziell ausgearbeitete Angebote hält sich das Rechtsanwaltskanzlei 30 Kalendertage gebunden.

4.              Honorare
a) Das Rechtsanwaltshonorar berechnet sich nach der gesetzlichen Rechtsanwaltsgebührenordnung (RVG).
b) Sollten sich während des Mandats Änderungswünsche oder zusätzliche Anforderungen von Seiten des Auftraggebers ergeben bzw. sollte eine Nachprüfung erforderlich werden, die nicht durch die gesetzliche Gebühr gedeckt ist, so kalkuliert die Rechtsanwaltskanzlei den damit verbundenen Mehraufwand mit € 1200,- pro Tag bzw. €150,- pro Stunde und stellt diesen zusätzlich in Rechnung.
c) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Zugang beim Mandanten fällig. Fällige Zahlungen, die nicht innerhalb von 30 Tagen auf dem Konto von rechtsanwalt Lange gutgeschrieben werden, berechtigen Rechtsanwaltskanzlei zur Mandatsniederlegung. Die Herausgabe der bis zur Mandatsniederlegung vorliegende Dokumentation wird nach Zahlung aller offenen Rechtsanwaltsrechnungen an den Mandanten zur weiteren Verwendung übergeben.

5.              Verauslagte Kosten
Soweit Rechtsanwaltskanzlei auf Veranlassung des Mandanten Kosten verauslagt, insbesondere Gerichtskosten, Gerichtsvollzieherkosten, Gebühren für Meldeamts- und Registeranfragen, Aktenversendungs-pauschalen etc., sind diese vom Mandant auf Anforderung unverzüglich zu erstatten. Die Auslagen und Nebenkosten werden nach dem RVG abgerechnet.

6.              Vorschüsse
Rechtsanwalt ist berechtigt vollständige Vorauszahlungen bzw. Abschlagszahlungen zu verlangen.

7.              Verjährung
a) Die Gewährleistungsansprüche wegen eines Mangels verjähren nach 12 Monaten ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn.
b) Die Verjährung von Ansprüchen gegenüber Rechtsanwaltskanzlei wird nicht durch die Einrede der Vorausklage gehemmt. Die Ansprüche verjähren unabhängig von der gerichtlichen oder außergerichtlichen Durchsetzung von Ansprüchen nach der Verjährungsfrist gem. Ziffer 7 a).
 
8.               Haftung
Sollte dem Mandanten aus der Tätigkeit der Rechtsanwaltskanzlei ein Schaden entstehen, so gilt folgender Haftungsausschluss:
a)Rechtsanwaltskanzlei haftet stets bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Vorschriften.
b) Die Haftung der Rechtsanwaltskanzlei für einfache Fahrlässigkeit wird von den Parteien im Sinne des §52 BRAO auf den Versicherungsschutz des vierfachen Betrages der gesetzlichen Mindestdeckungssumme (€2.500.000,00) somit €10.000.000,00 (in Worten: zehn Millionen Euro) beschränkt. Der Rechtsanwalt hat Versicherungsschutz im Sinne des §59 (j) BRAO abgeschlossen. Die Parteien beurteilen den Versicherungsschutz als angemessen. Dem Mandanten steht während der Laufzeit dieser Vereinbarung gegenüber dem Rechtsanwalt ein Auskunftsrecht zu den abgeschlossenen Haftpflichtversicherungen zu.
c) Der Haftungsausschluss der Ziffer 5.b) gilt nicht bei Schäden gegen den Körper, die Gesundheit oder das Leben oder zwingenden gesetzlichen Haftungsgründen. In diesen Fällen gilt stets die gesetzliche Haftung.
d) Die Haftungsbeschränkung gem. 5.b) gilt auch für die Erfüllungsgehilfen des Rechtsanwalts.
e) Sämtliche Pflichtverletzungen bei Erledigung eines einheitlichen Auftrags, mögen diese auf dem Verhalten des Rechtsanwalts oder einer von ihm herangezogenen Hilfsperson beruhen, gelten als ein Versicherungsfall.

9.                Aufbewahrungspflicht von Akten
Die Verpflichtung der Rechtsanwaltskanzlei zur Aufbewahrung und Herausgabe von Akten erlischt 10 Jahre nach Beendigung des Auftrages.

10.              Vorgeschlagene Maßnahmen, Rechtsmittel
a)    Die Rechtsanwaltskanzlei ist zur Einlegung von Rechtsmitteln nur dann verpflichtet, wenn er einen darauf gerichteten Auftrag erhält und diesen angenommen hat.
b)    Schlägt die Rechtsanwaltskanzlei dem Mandanten eine bestimmte Maßnahme vor und nimmt der Mandant hierzu nicht binnen 2 Wochen Stellung, obwohl ihn die Rechtsanwaltskanzlei ausdrücklich auf die Bedeutung des Schweigens hingewiesen hat, so gilt sein Schweigen als Zustimmung zu dem Vorschlag der Rechtsanwaltskanzlei.
 
11.              Einverständnis zum elektronischen Datenaustausch
a)        Die Rechtsanwaltskanzlei nutzt Softwareprogramme zur Filterung und Löschung von nicht erwünschten Emails. In der Vergangenheit ist es deshalb bereits zur nicht beabsichtigten Löschung von Emails gekommen. Aus diesem Grunde gelten nur solche Emails als rechtsverbindlich zugegangen, wenn der Empfang vom Rechtsanwaltskanzlei bestätigt wurde.
b)        Mandant erteilt sein Einverständnis zum unverschlüsselten elektronischen Datenaustausch über das Internet. Die damit verbundenen Risiken der unbefugten und/oder nicht erwünschten Kenntnisnahme von vertraulichen Daten durch Dritte wird dabei bewusst in Kauf genommen. Von der Zustimmung ist insbesondere dann konkludent auszugehen, wenn der Mandant selbst E-Mails verschickt oder auf diese antwortet.

12.               Datenschutz und Verschwiegenheitsverpflichtung
a)        Rechtsanwaltskanzlei ist im Rahmen des Mandats berechtigt, interne und externe Erfüllungsgehilfen, Lieferanten, Subunternehmer und externe EDV Dienstleister, wie insbesondere Frau Rechtsanwältin Kati Brekow oder Rechtsanwalt Olaf Lange, einzusetzen.
b)        Im Rahmen der Tätigkeit von Erfüllungsgehilfen und Lieferanten kann es dazu kommen, dass diese personenbezogenen Daten oder Mandatsgeheimnisse erfahren.
c)         Die personenbezogenen Daten im Rahmen von titulierten Forderungen können bis zu 30 Jahren, in allen anderen Fällen bis zu zehn Jahren, in den IT-Systemen und Handakten verarbeitet.
d)        Der Mandant ist in Kenntnis der genannten Verarbeitungsdauer und Offenbarungen von vertraulichen Informationen mit der Tätigkeit der genannten Personen bzw. Personenkreise einverstanden.
e)        Der Mandant kann mit Wirkung für die Zukunft jederzeit seine gegebene Einwilligung widerrufen, was die Rechtsanwaltskanzlei zu Beendigung und Abrechnung des Mandates berechtigen würde.

13.              Fortgeltung dieser Regelungen, Regelungshierarchie
a)        Diese Regelungen gelten auch für alle künftigen Mandate, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
b)        Die vorstehenden Regelungen gelten ausschließlich. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen eines Vertragspartners oder Dritter sind nur gültig, wenn diese ausdrücklich und schriftlich vereinbart wurden.
 
14.              Gerichtsstand/geltendes Recht
Ist der Mandant Unternehmer, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, wird der Kanzleisitz der HRG Hanseatische Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Rahlstedter Bahnhofstrasse 12, 22143 Hamburg, als ausschließlicher Gerichtsstand vereinbart. Dasselbe gilt, wenn Mandant keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat. Ist der Mandant Verbraucher, bzw. keine der vorstehend genannten Personen, so gelten die gesetzlichen Regelungen zum Gerichtsstand. Es gilt das deutsche Recht als vereinbart.

15.              Kündigung
Diese Vereinbarung kann von beiden Parteien jederzeit mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden.

16.              Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Regelungen oder Teile von diesen unwirksam sein, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. Eine unwirksame Bestimmung dieser Bedingungen wird durch diejenige wirksame Bestimmung ersetzt, die der unwirksamen Bestimmung in ihrem wirtschaftlichen Ergebnis am nächsten kommt.

17.              Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft
Die Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft vermittelt bei vermögensrechtlichen Streitigkeiten zwischen Mandant und Rechtsanwaltskanzlei. Die Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft ist wie folgt zu erreichen: Neue Grünstraße 17, D-10179 Berlin, Telefon +49(0)30/2844417-0, Telefax +49(0)30/2844417-12, E-Mail schlichtungsstelle@s-d-r.org
 
HRG Hanseatische Rechtsanwaltsgesellschaft mbH,
Rahlstedter Bahnhofstraße 12, 22143 Hamburg,
Tel.: 040/250 68 42.
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